Medizinproduktegesetz in Österreich

Umsetzung für

Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker und Hörgeräteakustiker

Das Medizinproduktegesetz (kurz MPG) ist die nationale Umsetzung der EU Richtlinie 93/42 vom 14. Juni 1993 und seit 1. Jänner 1997 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt eine weitere Voraussetzung zur gesetzeskonformen Ausübung der genannten Berufszweige.

Für Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker und Hörgeräteakustiker wirkt sich ein Teil der Vorschriften des MPG mehr oder weniger fundamental aus.

Die Bundesinnung der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker hat eine Informationsbroschüre publiziert, in welchem diese wichtigen Vorschriften in kurzer prägnanter Form darlegt.

Wichtig

 

Übergangsbestimmungen verlängert

Gesamter Text

 

Medizinproduktegesetz

EU Richtlinie über Medizinprodukte

Verordnungen zum MPG

 

Klassifizierungsverordnung

Grundlegende Anforderungen gem MPG

Infos der Berufsvertretung

 

Info der Landesinnung Wien

Info der Bundesinnung der Augenoptiker

MPG Paragraphen

 

Textstellen die man lesen und verwirklichen muß

Texte die man verwirklichen muß

Wissenswertes

 

Grundlegende Anforderungen gem. Direktive u. Verordng.

Begriffe ausserhalb des MPG

Sonderanfertigungen

 

Sonderanfertigungen gem. MPG

Anforderungen an Sonderanfertigungen gem. EU Direktive

Anleitung

 

Verweis auf Normen

Optiker

Kontaktlinsenoptiker

Hörgeräteakustiker